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Energieaudit

Ein Energieaudit ist eine Vor-Ort-Energieberatung durch einen fachlich ausgebildeten Experten („Auditor“). Unser Ansprechpartner Matthias Zurfähr ist selbst qualifizierter Energieberater und entsprechend in der Energieauditoren-Liste des BAFA erfasst. 

Seit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im April 2015 sind Unternehmen, die keine Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet, ihren Energieverbrauch regelmäßig überprüfen zu lassen.

 

Zum besseren Verständnis nachfolgend kurz ein Paar Hinweise dazu, was ein Energieaudit in der Regel  abdecken muss:

  • mind. 90 % des Energieverbrauchs müssen durch das Audit überprüft werden

  • das Audit muss alle Unternehmensteile und deren Einrichtungen umfassen

  • das Audit muss auf aktuellen, kontinuierlich oder zeitweise gemessenen Betriebsdaten zum Energieverbrauch basieren

  • das Audit muss die Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden, Betriebsabläufen und Beförderung einschließen

 

Falls Sie Fragen zm Energieaudit haben, sprechen Sie unseren Experten der Energieeffizienzagentur gerne an.